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100 Jahre UvH
Schulordnung

Die Schulordnung umfasst Regeln, die die Sicherheit des Einzelnen auf dem Schulgelände gewährleisten, das Zusammenleben der Beteiligten regeln und den sorgfältigen Umgang mit den uns zur Verfügung gestellten Materialien garantieren sollen.

Eine Selbstverständlichkeit: harmonisches Miteinander und gegenseitige Achtung

Gegenseitiger Respekt, ein freundlicher Umgangston, Hilfsbereitschaft und soziales Engagement haben an unserer Schule oberste Priorität. Wenn es Konfliktsituationen gibt, werden diese grundsätzlich gewaltfrei gelöst. Als Vermittler stehen bei Bedarf immer ältere Schüler, Lehrer und Elternvertreter oder die Schulleitung zur Verfügung.

Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulgelände

Das Schulgelände darf von den Schülern der Klassenstufe 7-10 nicht verlassen werden. Es ist untersagt, Gegenstände aus dem Fenster zu werfen, sich hinauszulehnen sowie sich auf die Fensterbretter zu setzen. Für wichtige schulrelevante Mitteilungen stehen Info-Bretter zur Verfügung.

Das Bekleben der Treppenhäuser, Flure und Glastüren ist nicht erlaubt. Für alle SchülerInnen gilt Alkoholverbot auf dem Schulgelände. Aufenthaltsort in den großen Pausen ist der Schulhof. Die Klassenräume werden von den Lehrkräften abgeschlossen. Bei Regenwetter, Schneefall oder Glatteis wird abgeklingelt und es gilt als Sonderregelung: Aufenthaltsort ist das Schulgebäude.

Das Treppenhaus an der Rehagener Straße (hinter der Aula) dient als Notausgang und darf ausschließlich im Notfall benutzt werden. Die Benutzung von Handys ist im Schulgebäude untersagt. Mitgebrachte Mobiltelefone sind für die Dauer der Klausur beim aufsichtsführenden Lehrer zu hinterlegen. Das Mitbringen von unterrichtsfremden Gegenständen, von denen eine Verletzungsgefahr für andere ausgehen könnte (z.B. Roller, Skates), ist verboten.

Sportunterricht

Wertgegenstände aller Art sowie Mobiltelefone sind grundsätzlich von der Haftung durch die Schule ausgeschlossen und sollten daher nicht mit zum Sportunterricht gebracht werden.

Fehltage und Entschuldigungen

Im Krankheitsfall sind die Eltern verpflichtet, ihre Tochter bzw. ihren Sohn nach spätestens drei Tagen beim Klassenlehrer zu entschuldigen. Bei Anträgen auf Befreiung vom Schulunterricht gilt das Schulgesetz.

Rauchen

Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt.

Reinigung der Klassenräume

Die Klassenräume werden von dem Reinigungspersonal gesäubert, aber nur, wenn die Stühle nach der letzten Stunde auf die Tische gestellt worden sind (siehe Raumplan).

Verstöße gegen die Hausordnung, Sachbeschädigung oder sonstiges Fehlverhalten

Neben den im Schulgesetz vorgesehenen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen können Schüler/innen zu einem Sonderdienst (Reinigung, Aufräumen nach Aufführungen u.a.) herangezogen werden. Mutwillige oder grob fahrlässige Beschädigung oder Verschmutzung des Gebäudes oder sonstiger schulischer Einrichtungen, des Mobiliars oder anderer schuleigener Gegenstände wird geahndet. Die Verursacher haben Schadensersatz zu leisten.

Stand: Februar 2005